22.06.2019, 10:12 Uhr

Nur ein Tropfen auf dem heißen Stein - Landesstudierendenvertretungen Hessen kritisiert BAföG-Reform

von Public Relations

Berlin/Hessen, den 16.05.2019

Am 16. Mai ging die aktuelle BAföG-Änderung zur Lesung in den Bundestag. Schon im Vorfeld gab es viel Kritik von mehreren Seiten, so auch von zahlreichen Studierendenvertretungen.

Die Landesstudierendenvertretung (LAK) Hessen stellt fest, dass die Fördersätze zu gering bemessen sind und die neue Wohnpauschale nicht einmal den durchschnittlichen Zimmerpreis in Deutschland deckt. Im Gegenteil - in Hessen fehlen ganze Neun Euro. Auch die Anpassung der Freibeträge ist nicht zufriedenstellend, sie schließt die enorme Finanzierungslücke für Studierende und Studieninteressierte nicht, deren Eltern knapp zu viel Einkommen erhalten, aber ihre Kinder oft trotzdem nicht finanziell unterstützen können.

Kyra Beninga vom Vorstand des AStA der Goethe-Universität Frankfurt erklärt: „Mit der vorgelegten Änderung wird die versprochene Trendumkehr verpasst. Die Anpassung ist längst überholt – 2016 wären die Summen vielleicht noch angemessen gewesen, aber die angestrebte Wohnpauschale ist schon jetzt nicht mehr ausreichend, sodass auch die Erhöhung des Bedarfssatzes von den steigenden Mieten (ein WG-Zimmer kostet inzwischen im Schnitt 483 Euro) geschluckt wird.“ Das führt auch dazu, dass der Bedarfssatz nicht in der Lage ist, die aktuellen Lebenshaltungskosten zu decken. Auch Jeroen Willemse vom AStA-Vorstand der Hochschule RheinMain sieht die BAföG-Änderung kritisch. Die Zahlen der BAföG-Geförderten seien gesunken, obwohl die Studierendenzahlen deutschlandweit gestiegen sind. Grund dafür sei, dass zu vielen der Anspruch auf BAföG verwehrt wird. „Um tatsächliche Bildungsgerechtigkeit zu fördern und auch Menschen aus finanziell schwächeren Elternhäusern ein Studium zu ermöglichen, müssen die Elternfreibeträge deutliche erhöht werden“, sagte der AStA aus Wiesbaden.

Doch damit nicht genug: Als letztes muss laut aller Beteiligten der LAK auch die Bindung an die Regelstudienzeit flexibilisiert werden, damit Studierende nicht kurz vor dem Abschluss aus der Förderung fallen – diese Regelung verlängert nicht nur unnötig die Studienzeit, sondern sorgt schlimmstenfalls dafür, dass Studierende ihr Studium gar nicht beenden können. Es bleibt also festzuhalten, dass die Werte und Richtlinien im Entwurf der BAföG-Änderung noch deutlich angepasst werden müssen. Die LAK fordert außerdem, dass das BAföG in Zukunft automatisch angepasst werden muss, damit eine solche Diskrepanz in Zukunft nicht mehr auftreten kann.