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Semesterticket-Rückerstattung

 

1) Aktuelles

Die Antragsstellung für die Rückerstattung des Semesterticketbeitrags im Sommersemester 2024 ist freigeschaltet und hierüber erreichbar: https://apply.rueckerstattung-asta-hsrm.de/

Wenn ihr das Deutschlandsemesterticket aus vertraglichen Gründen nicht abrufen dürft reicht an der Stelle einfach etwas anderes ein. Wenn ihr diesbezüglich noch Fragen habt, meldet euch unter rueckerstattung@asta-hsrm.de!

Die Frist ist der 1.5., wobei Antragsnachforderungen, falls Dokumente fehlen oder korrigiert werden müssen bis zum 13.5. eingereicht werden.

Anträge, welche mit Hilfe des Formulars im alten System auf asta-verkehr.hs-rm.de gestellt wurden werden nicht bearbeitet.

Bitte keine StudentCards einreichen

Für den Prozess wird in Zukunft nur noch ein Screenshot des digitalen Tickets benötigt. Weitere Infos zur Rückerstattung folgen in Kürze.


2) Alle Informationen

Anschließend findet ihr alle Informationen, Formulare und Links die Ihr für eine erfolgreiche Antragstellung auf Rückerstattung des Semesterticketbeitrags benötigt. Die Rückerstattungsgründe, mit denen ihr einen Antrag auf Rückerstattung stellen könnt und welche Nachweise ihr hierfür benötigt findet ihr unter Punkt 3.

Bitte beachtet, dass ihr die Antragsstellung rechtzeitig durchführt und alle erforderlichen Nachweise wie auf dieser Seite angegeben vorlegt, nur dann können eure Anträge auch ordentlich und zeitsparend bearbeitet werden. Der Prozess der Rückerstattung erfordert eure aktive Mitarbeit mit uns und setzt selbstständiges Handeln voraus. Wir übernehmen keine Haftung bei Zusendung der Nachweise per Mail. Lade die Nachweise bitte selbstständig ins Portal hoch.

Anträge, die nach der Ausschlussfrist eingehen oder bis dahin nicht vollständig mit allen Nachweisen gestellt wurden können von uns nicht mehr beachtet werden. Ausnahmen sind nicht möglich.

Nachreichfrist SoSe 24: 13.5.2024.

In der Zeit der Antragsstellung erreichen uns sehr viele Anfragen, daher findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen im Anschluss an die Informationen zu den Rückerstattungsgründen. Sollte sich auf dieser Seite keine Antwort auf deine Fragen finden lassen, dann wende dich per E-Mail an rueckerstattung@asta-hsrm.de. Sollte deine Anfrage innerhalb einer Woche noch nicht von uns beantwortet sein, dann schreib uns bitte noch einmal an.

Bitte beachtet seit dem WS 22/23 werden keine Student-Cards mehr postalisch verschickt.

 

3) Gründe

Landesticket Hessen

Immatrikulation an der Hochschule RheinMain bei gleichzeitigem Besitz des Landesticket Hessen (z. B. aufgrund einer parallelen Anstellung an der Hochschule RheinMain). Das Deutschlandsemesterticket durfte nicht bezogen werden.

Benötigte Nachweise:
  • Digitaler Semesterticket-Nachweis. 
  • Kopie des Landesticket Hessen (Vorder- und Rückseite).
Wichtig:
  • Das Deutschlandsemesterticket wurde nicht aktiviert und genutzt
  • Das Landesticket muss im Semester der Antragsstellung gültig sein.
  • Das Landesticket muss von Dir unterschrieben sein.
  • Ein Jobticket gilt nicht als Nachweis.

Auslandssemester

Nachweislicher Aufenthalt außerhalb Deutschlands aufgrund eines Auslandsstudiums von mindestens drei Monaten im betreffenden Semester (Bezugszeitraum: 01.04 – 30.09. oder 01.10. - 31.03).

Benötigte Nachweise:
  • Digitaler Semesterticket-Nachweis. 
  • Immatrikulationsbescheinigung der Gasthochschule oder Certificate of Arrival mit genauer Angabe zur Dauer des Auslandsstudiums (von – bis).
Wichtig:
  • Für den Zeitraum ist die Bezeichnung Wintersemester 2021/22 nicht ausreichend.
  • Ein Zulassungsbescheid (Letter of Acceptance) gilt nicht als Nachweis.
  • Die Nachweise sollten auf Deutsch oder Englisch hochgeladen werden.

Schwerbehinderung

Schwerbehinderung mit Anspruch auf kostenlose Beförderung im ÖPNV nach SGB IX.

Benötigte Nachweise:
  • Digitaler Semesterticket-Nachweis.
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises.
  • Kopie des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke.

Urlaubssemester

Urlaubssemester unter Beibehaltung der Immatrikulation.

Benötigte Nachweise:
  • Digitaler Semesterticket-Nachweis
  • Immatrikulationsbescheinigung, aus der Deine Beurlaubung hervorgeht (über HSRM COMPASS abrufbar).

Doppelstudium

Doppelimmatrikulation an zwei Hochschulen mit Pflichtabnahme eines Semestertickets. Das günstigere Semesterticket wird erstattet.

Benötigte Nachweise:
  • Digitaler Semesterticket-Nachweis
  • Kopie des Semestertickets der Zweithochschule.
  • Aufstellung über den Semesterticket-Beitrag der Zweithochschule (i. d. R. über die Homepage bzw. das Studierendensekretariat der Zweithochschule erhältlich).
Wichtig:

Gib uns bitte Bescheid, wenn du an der Partnerhochschule auch einen Antrag auf Rückerstattung der Semestergebühren stellst, da wir im Falle gleicher Beträge für die Verkehrsunternehmen Rücksprache mit dem AStA der Partnerhochschule halten müssen, um eine doppelte Rückerstattung auszuschließen.


Krankheit

Gesundheitliche Gründe, die nachweislich die Benutzung des ÖPNV für mindestens drei Monate im betreffenden Semester nicht zulassen. Eine nachträgliche Erstattung ist auch im darauffolgenden Semester möglich. 

Benötigte Nachweise:
  • Digitaler Semesterticket-Nachweis
  • Ärztliches Attest, das bestätigt, dass Dir die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmittel aus gesundheitlichen Gründen mindestens drei Monate im Semester (tt.mm.jjjj – tt.mm.jjjj) nicht möglich gewesen ist.
Wichtig:

Anteilige Erstattung der Monate, in denen das Deutschlandsemesterticket nicht genutzt werden konnte. 


4) FAQ

Wie kann ich eine Rückerstattung meines Semesterticket-Beitrages beantragen?

Eine Rückerstattung Deines Semesterticket-Beitrages kannst Du zukünftig über ein neues Rückerstattungs-Portal beantragen.

Da das Ausfüllen des Web-Formulars selbsterklärend ist, verzichten wir an dieser Stelle auf eine nähere Erläuterung. Nachdem Dein Antrag bei uns eingegangen ist, wird automatisch ein E-Mail generiert, in der Dir Deine persönlichen Zugangsdaten mitgeteilt werden. Diese brauchst Du, damit Du anschließend im Persönlichen Bereich des Online-Portals die für Deinen Erstattungsgrund notwendigen Nachweise hochladen kannst.

 

Ich habe schon ein Deutschlandticket, kann ich eine Rückerstattung beantragen?

Nein, dies ist leider nach unseren aktuellen Vorgaben nicht möglich.

 

Kann ich alle Nachweise online hochladen?

Ja, ab dem Sommersemester 2024 wird das möglich sein.

 

Meine StudentCard ist noch im AStA-Büro

Dann komm bitte entweder zu den Öffnungszeiten des Büros dorthin oder schrei ihnen unter wiesbaden@asta-hsrm.de eine Mail.

 

Warum muss ich zukünftig meine StudentCard nicht mehr vorbeibringen um sie zu entwerten?

Mit der Einführung des rein digitalen Deutschland-Semestertickets wirst du deine Rückerstattung ganz einfach zuhause oder wo auch immer beantragen können.

Um sicherzustellen, dass wirklich die Person die das Geld bekommen soll den Antrag einreicht, wird die antragsstellende Person eine Verifizierung mit Code und einem Ausweisdokument einreichen müssen, auf dem sie zu sehen ist. Immernoch bequemer als die Karte im Büro vorbeizubringen

 

Leider habe ich keine Möglichkeit, die erforderlichen Nachweise einzuscannen. Was soll ich jetzt machen?

Sofern Du keine Möglichkeit hast, die erforderlichen Nachweise zu Hause, bei Freunden bzw. Bekannten, in der Hochschule, im Praktikumsbetrieb oder mit dem Smartphone einzuscannen, kannst du die Dokumente im Asta-Büro Wiesbaden und Rüsselsheim einscannen lassen.

 

Ich habe alle notwendigen Nachweise hochgeladen bzw. eingeschickt. Wie erfahre ich, ob diese angekommen sind und mein Antrag genehmigt wurde?

Mithilfe Deiner Zugangsdaten, die Du direkt nach Antragstellung von uns per E-Mail erhalten hast, kannst Du Dich jederzeit im Online-Portal anmelden und Deinen aktuellen Antragsstatus einsehen. Liegen uns alle erforderlichen Unterlagen vor, erscheint bei Dir im Persönlichen Bereich des Online-Portals der Hinweis „Genehmigt“.

 

Wann kann ich mit der Rückerstattung des Semesterticket-Beitrages rechnen?

Mit dem Eingang des Beitrages auf Deinem Girokonto kannst Du voraussichtlich ab 4 Wochen nach Ablauf der Antragsfrist rechnen. Bitte beachte, dass sich die Überweisung in Einzelfällen zeitlich verzögern kann.

 

Wann kann ich mein Deutschlandsemesterticket wieder nutzen?

Deine Ticket wird am 01.04. bzw. 01.10 automatisch wieder freigeschaltet.

 

Ich komme früher wieder aus dem Ausland bzw. dem Praktikum zurück. Besteht die Möglichkeit, dass Semesterticket vor dem 01.04. bzw. 01.10. wieder zu nutzen?

Nein, leider nicht. Sofern Du früher aus dem Ausland bzw. dem Praktikum zurückkehren solltest, musst Du Dir für die Übergangszeit mit den regulären Fahrscheinangeboten behelfen. Solltest Du bereits jetzt absehen können, dass Du vor dem 01.04. bzw. 01.10. häufig mit Bussen und Bahnen im Gültigkeitsgebiet des Semestertickets unterwegs sein wirst, macht es Sinn zu überlegen, ob sich eine Rückerstattung in Deinem Fall lohnt.

 

Ich benutze mein Ticket nicht, kann ich es erstattet bekommen?

Nein. Das Semesterticket ist ein Solidaritätsticket. Das heißt: Jeder Studierende zahlt einen kleinen Beitrag, damit alle davon profitieren. Durch den sicheren Beitrag vieler Studierenden, können wir so günstig den ÖPNV nutzen wie sonst keiner. Deshalb ist es nicht möglich, das Semesterticket abzubestellen. Dabei spielen auch persönliche Präferenzen in der Verkehrsmittelwahl keine Rolle.

 

Die Frist ist abgelaufen. Kann ich einen Antrag auf Rückerstattung rückwirkend im nächsten Semester einreichen?

Falls du deine Rückerstattung aus dem Grund "Krankheit" einreichst, ist das möglich.

 

Keine Erstattungsgründe

Wenn du das Semesterticket nicht nutzt, weil du beispielsweise lieber mit dem Auto fährst, dir eine Bahncard 100 oder eine IC-Monatskarte gekauft hast oder direkt neben der Uni wohnst, liegt leider kein objektiver Grund vor und du beteiligst dich solidarisch an den Semesterticketkosten aller.