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AStA-Semesterticket

 Alle Infos zum aktuellen Semesterticket findet ihr hier

Ab April:

Geltungsbereich

Mit dem AStA-Deutschlandsemesterticket könnt ihr beliebig viele Fahrten im gesamten Bundesgebiet mit allen Stadt- und Regionalbussen, Straßenbahnen, U-Bahnen sowie den Zügen des Nahverkehrs (RB, RE, SE, S-Bahn) unternehmen. Selbstverständlich ist das AStA-Semesterticket auch in den Regionalzügen privater Eisenbahnverkehrsunternehmen (z.B. VIAS, HLB) gültig. Die Nutzung von Zügen des Fernverkehrs (IC, EC, ICE) ist mit dem AStA-Semesterticket nicht möglich. 

Bedeutung

„In dem Bestreben, die sozialen und wirtschaftlichen Belange der Studierenden wahrzunehmen und die Mobilität der Studierenden mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zu gewährleisten, schließen der RMV und der AStA nachfolgende Vereinbarung.“

Dieser Satz stellt die Präambel unserer Semesterticket-Verträge mit dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) dar. Das AStA-Semesterticket ist ein elementarer Baustein der studentischen Mobilität und ermöglicht euch, zu einem besonders günstigen Preis im gesamten Bundesgebiet mit Bus und Bahn mobil zu sein. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen für euch zusammengestellt:


Eure Fahrkarte: Das digitale Semesterticket

Das AStA-Semesterticket ist eine personengebundene, nicht übertragbare Zeitkarte. Es wird digital in der Apple oder Google Wallet dargestellt und kann in Ausnahmefällen als Chipkarte ausgestellt werden. Das Bedrucken der StudentCard ist in Zukunft trotzdem noch nötig, um Angebote wie die Mensa oder andere Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen.

Nach Ablauf des Rückmeldezeitraumes am Ende eines jeden Semesters müsst ihr euch erneut über den Link anmelden. Da auf dem Ticket kein Lichtbild vorhanden ist, ist das Mitführen eines Personalausweises zu jeder Zeit erforderlich.


Gültigkeitszeitraum

Das AStA-Semesterticket ist jeweils im kompletten Semester sowie mit einem Monat Vorlauf vor Semesterbeginn gültig, also im Sommersemester vom 1. April bis 30. September und im Wintersemester vom 1. Oktober bis 31. März. Der Gültigkeitszeitraum erstreckt sich somit immer über sechs Monate. Das Ticket kann zwei Wochen vor Gültigkeitsbeginn bezogen werden.


Mitnahmemöglichkeit

Die Mitnahme von weiteren Personen ist mit dem AStA-Semesterticket leider nicht möglich. Ebenso kann das AStA-Semesterticket nicht auf andere Personen übertragen werden. Jedoch können Fahrräder kostenlos im RMV-Gebiet mitgenommen werden.


Fahrscheinkontrolle

Solltet ihr euer Smartphone vergessen haben oder die Batterie leer sein und in eine Fahrscheinkontrolle geraten, werdet ihr zunächst als Schwarzfahrer behandelt und bekommt ein erhöhtes Beförderungsentgelt (60,00 EUR) aufgebrummt. Da ihr jedoch an und für sich im Besitz einer gültigen Fahrkarte seid, reduziert sich das erhöhte Beförderungsentgelt auf eine Bearbeitungsgebühr von 7,00 EUR, wenn ihr innerhalb von einer Woche eure gültige StudentCard bei dem Verkehrsunternehmen vorzeigt, von dem ihr kontrolliert wurdet.


Semesterticket-Preis

Alle Studierenden sind auf Grundlage des Solidarmodells zur Zahlung des Semesterticket-Beitrages verpflichtet. Nur dadurch ist die ÖPNV-Nutzung im gesamten Bundesgebiet für alle Studierenden zu günstigen Konditionen möglich.

Im Sommersemester 2024 kostet das AStA-Semesterticket 176,00 EUR. Die weitere Preisentwicklung des AStA-Semestertickets ist an die Preisanpassung des Deutschland-Tickets gekoppelt. So entspricht der Preis des AStA Semestertickets 60% des Preises des normalen D-Tickets.



Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr

Seit 3. Dezember 2009 gelten im Eisenbahnverkehr einheitliche Fahrgastrechte. Sie finden bei allen Zügen Anwendung, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnverkehrsunternehmen sie betrieben werden. Um die Fahrgastrechte in Anspruch nehmen zu können, ist ein Erstattungsantrag auszufüllen. Diesen bekommt ihr beim Zugbegleitpersonal, in allen DB-Reisezentren sowie online unter dem nachfolgenden Link:
https://www.fahrgastrechte.info/fileadmin/pdfs_bef/FGF/2016/mdb_220024_160401_16-fahrgastrechte-formular_de.pdf

Im Folgenden haben wir kurz die wichtigsten Fahrgastrechte zusammengefasst.

Entschädigung für verspätete Ankunft am Zielort

Ab einer Verspätung von 60 Minuten am Zielort könnt ihr mit dem AStA-Semesterticket eine pauschale Entschädigung in Höhe von 1,50 EUR beantragen. Bitte beachtet, dass Entschädigungsbeträge erst ab einem Betrag von 4,00 EUR ausgezahlt werden. Innerhalb des siebenmonatigen Gültigkeitszeitraumes des AStA-Semestertickets (siehe oben) könnt ihr jedoch Entschädigungsfälle sammeln.

Weiterfahrt mit einem anderen Zug

Wenn euer Zug mit einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort ankommt, könnt ihr mit dem AStA-Semesterticket auch auf einen Zug des Fernverkehrs (IC, EC, ICE) ausweichen, der nicht reservierungspflichtig ist. Bitte beachtet, dass ihr für die entsprechende Relation zunächst eine Fernverkehrsfahrkarte kaufen müsst. Die entstandenen Kosten könnt ihr euch im Anschluss an die Fahrt in einem DB-Reisezentrum erstatten lassen.

Nutzung eines anderen Verkehrsmittels

Ist zu erwarten, dass euer Zug, dessen planmäßige Ankunftszeit zwischen 00:00 und 05:00 Uhr liegt, eine Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort hat, könnt ihr mit dem AStA-Semesterticket Taxikosten bis maximal 80,00 EUR geltend machen. Diese Regelung gilt auch, wenn der letzte fahrplanmäßige Zug des Tages ausfällt und ihr euer Ziel nicht mehr vor 24:00 Uhr erreicht könnt. Allerdings müsst ihr zunächst eventuell zur Verfügung gestellte Ersatzangebote (z.B. Busnotverkehr) nutzen.

Weitergehende Informationen und die entsprechenden Formulare findet ihr unter dem nachfolgenden Link:
https://www.fahrgastrechte.info/