Finanzierung
Studieren ist teuer! Welche Möglichkeiten es zur Finanzierung gibt erklären wir hier.
BAföG
Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich die Förderung bezeichnet, die sich aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ergibt. Ursprüngliches Ziel der Einführung des BAföG war, den Menschen, deren Elternhaus ein Studium bzw. eine weiterführende Schulausbildung nicht (ausreichend) finanzieren kann, unter die Arme zu greifen. Jedoch müssen eine lange Reihe an Voraussetzungen erfüllt werden, um BAföG zu erhalten.
Falls du dir unsicher bist, ob du „dem Grunde nach“ einen Anspruch auf BAföG hast, schau gerne mal beim BAföG-Check vorbei.
Der Maximalbetrag, den Studierende erhalten können, also der sogenannte BAföG-Höchstsatz, liegt derzeit bei 861 € und leitet sich aus dem BAföG-Bedarf (Grundbedarf + Wohnungspauschale + Zuschlag Kranken- und Pflegeversicherung*) ab. Für Studierende mit Kind gibt es zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag.
Der BAföG-Bedarf ist jedoch zunächst nur eine Rechengröße. Es ist nicht zwangsläufig der Betrag, den du ausgezahlt bekommst. Denn vor der Auszahlung von BAföG wird noch ermittelt, wie viel vom Bedarf deine Eltern oder auch ein Ehepartner/Lebenspartner als Unterhalt für dich leisten könnten – abhängig von ihrem Einkommen. Genauere Informationen zur Zusammensetzung des BAföG findest du hier.
*Den Zuschlag für Pflege- und Krankenversicherung (PV/KV) erhalten Studierende, die nicht familienversichert sein können, weil sie über 25 Jahre alt sind oder ihre Eltern privat versichert sind (z.B. als Beamte oder Selbständige).
Du weißt schon, dass du "dem Grunde nach" Anspruch auf BAföG hast, und würdest gerne ermitteln, wie viel BAföG du bekommen könntest? Dann bist du beim BAföG-Rechner genau richtig!
Wohngeld
Hat man als Studierende:r keinen Anspruch auf Bafög-Leistungen "dem Grunde nach", dann ergibt sich unter Umständen ein Anspruch auf Wohngeld.
Voraussetzungen:
Man hat keinen Anspruch auf Bafög-Leistungen "dem Grunde nach" z.B. aufgrund eines Fachwechsels oder nicht erbrachtem Leistungsnachweis. Hat man keinen Anspruch auf Bafög der Höhe nach, z.B. weil das Einkommen der Eltern zu hoch ist, dann hat man auch keinen Anspruch auf Wohngeld. In jedem Fall ist ein Ablehnungsbescheid des Bafög-Amtes erforderlich. Weitere Infos findest du hier.
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnungskosten. Man sollte 80 % der Lebenshaltungskosten (Regelbedarf + Warmmiete) durch ein eigenes Einkommen decken können. Als Zuschuss muss das Wohngeld nicht zurückgezahlt werden.
Über den Anspruch entscheidet die zuständige Stelle:
Wiesbaden
Konradinerallee 11
65187 Wiesbaden
Tel.: 0611 31-2628
wohngeld@wiesbaden.de
www.wiesbaden.de/wohngeldbehoerde
Rüsselsheim
Mainstraße 7
65428 Rüsselsheim am Main
Tel.: 06142 83-2291
wohnungswesen@ruesselsheim.de
www.ruesselsheim.de/wohngeldbehoerde
Mainz
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Wohngeld beantragen | Landeshauptstadt Mainz
Studienkredite
Um sich sein Studium zu finanzieren, kann man sich Geld über unterschiedliche Darlehen oder das Bundesausbildungsförderungsgesetz zinslos, teilverzinst oder voll verzinst leihen.
Die Möglichkeiten, sich über Darlehen das Studium zu finanzieren, sind vielfältig. Jeder Studierende sollte sich über die Möglichkeiten und Pflichten, die die einzelnen Finanzierungsarten mit sich bringen, umfassend informieren, bevor er/sie sich für eine Finanzierungsart entscheidet.
Eines setzen jedoch die meisten voraus: die Bereitschaft, sich mehr oder weniger hoch zu verschulden. Denn nur die wenigsten Kredite werden als zinsloses Darlehen oder Zuschuss gezahlt.
Ganz gleich, wofür ihr euch letztendlich entscheidet, ihr solltet alle Angebote sorgfältig prüfen! Weitere Informationen über Studienkredite und Darlehen findet ihr auch im Internet (z.B. mystipendium.de, KfW-Bank), bei den Verbraucherzentralen oder bei der Sozial- und Förderberatung.
Stipendien
Stipendien gibt es von verschiedenen Organisationen und für „besonders Begabte“ (in welchem Sinn auch immer, das hängt ganz von der Organisation ab). Meist setzen diese ein gewisses Engagement in sozialen, politischen und/oder gesellschaftlichen Belangen voraus.
Eine Auswahl der wichtigsten Organisationen ist im Folgenden aufgelistet mit Verweisen auf ausführlichere Informationen. Grundsätzlich fördern die meisten Stiftungen in Höhe des BAföG-Satzes (aber man muss eben im Gegensatz zum BAföG später nicht zurückzahlen). Darüber hinaus gibt es gelegentlich eine „ideale“ Förderung in Form von Büchergeldern und Angeboten zur Teilnahme an besonderen Veranstaltungen.
Die Bewerbungstermine sind teilweise sehr unterschiedlich bzw. früh, manchmal ein Jahr vorher. Erfahren könnt ihr diese am besten direkt bei jeder Stiftung. Eine Übersicht verschiedener Stipendienprogramme für die HSRM gibt es hier.
Stipendien für Studierende aus dem Ausland
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert Studierende aus allen Ländern der Welt bei Aus- und Fortbildung sowie Forschungsarbeiten in allen Fachrichtungen. Die Bewerbung erfolgt in der Regel in deinem Heimatland über die DAAD-Außenstelle oder die Deutsche Botschaft. Das Akademische Auslandsamt (AAA) kann dir sagen, unter welchen Bedingungen du auch nach deiner Ankunft hier noch Anträge stellen kannst. Eine Förderung des Studiums im Ausland ist bei den meisten hier aufgeführten Stiftungen und Institutionen analog den Regelungen im BAföG möglich, es gibt aber auch Ausnahmen.