Ältestenrat
Der Ältestenrat (ÄR) ist als Teil der Studentischen Selbstverwaltung für die Einhaltung der gesetzes- und satzungsmäßigen Normen verantwortlich und ihm kommt sozusagen eine beratende und eine kontrollierende Funktion zu.
Weiter besteht der ÄR aus drei Mitgliedern, welche vom Studierendenparlament gewählt werden. Die Mitglieder werden für eine Legislaturperiode (01.04. – 31.03.) gewählt.
Der Mitgliedschaft im Ältestenrat geht meist eine Tätigkeit im Studierendenparlament oder einem anderem studentischen/akademischem Gremium voraus, da es für die Beratung der anderen Gremien von Vorteil ist, wenn man schon Erfahrung im Umgang mit Gesetzen und Satzungen hat.
Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in einem anderen Organ der Gewaltenteilung der Studierendenschaft ist nicht möglich.
Aktuelle Mitglieder:
- Insa Elitzke
- Jens Sokat
- Jan-Hendrik Kappelhoff
Kontakt
Sitzungseinladungen des Ältestenrats
Bekanntmachungen des Ältestenrates
Alle hier aufgeführten Bekanntmachungen des Ältestenrates sind in ausführlicher Fassung in den Protokollen nachlesbar.