Rechnungsprüfungsausschuss
Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) ist neben dem Ältestenrat ein weiteres Kontrollgremium und auch er besteht aus drei Mitgliedern. Diese werden aus den studentischen Reihen für eine Legislaturperiode (01.04. – 31.03.) vom Studierendenparlament gewählt. Die Aufgaben des RPA sind wie folgt:
- Prüfung der Haushalts-, Wirtschafts-, und Kassenführung der Studierendenschaft
- Überprüfung der haushaltsrelevanten Unterlagen
- Prüfung der Konformität zwischen Geschäftsführung und HHG, Satzung und Finanzordnung
- Erstellen von Prüfberichten
- Abgabe einer Entlastungsempfehlung für das geschäftsführende Organ der Studierendenschaft
Einer Mitgliedschaft steht es entgegen, wenn die Tätigkeiten des RPA sich auf einen Zeitraum beziehen, in der eine Mitgliedschaft im AStA oder Ältestenrat vorhanden war. Dieser Ausschluss verfolgt den Gedanken, dass man sich nicht selbst aufgrund von Befangenheit prüfen kann.
Ein weiteres wünschenswertes Kriterium für die Mitgliedschaft im RPA sind buchhalterische und juristische Kenntnisse, da sich die Geschäftsführung der Studierendenschaft an den handelsrechtlichen Grundlagen ordnungsgemäßer Buchführung orientiert.
Aktuelle Mitglieder:
- Juan Esteban Mape Orjuela
- Farsad Arianfar
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